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Neuropsychologie

Was führt Sie zu mir?

Mein neuropsychologisches Behandlungsangebot richtet sich an Patienten mit erworbenen Hirnschädigungen oder –erkrankungen. Ursachen können unter anderem sein:

  • Schädel-Hirntraumen (z.B. nach Verkehrsunfällen oder Stützen);
  • Schlaganfälle oder Hirnblutungen;
  • Hirntumore;
  • Entzündungen (z.B. Autoimmunerkrankungen wie Multiple Sklerose, Infektionen durch Viren oder  Bakterien);
  • Sauerstoffmangelzustände (z.B. nach Herzstillstand oder Beatmung).

Was kann ich für Sie tun?

Infolge einer Schädigung oder Erkrankung des Gehirns können Veränderungen kognitiver Leistungen, des emotionalen Erlebens und des Verhaltens den Alltag erheblich behindern. „Kognitive“ Störungen können dabei Wahrnehmung, Denken und Erkennen betreffen. Damit sind unter anderem krankheitswertige Einschränkungen der Aufmerksamkeit oder Konzentration, des Gedächtnisses und Lernens, der visuell-räumlichen Wahrnehmung oder des Planens und Steuerns persönlicher Vorhaben im Alltag gemeint.

Ziel meiner neuropsychologischen Diagnostik und Therapie ist es, diese Störungen und ihre behindernden Auswirkungen auf Alltagsaktivitäten, Lebensziele oder die Gestaltung sozialer Beziehungen zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Die psychische Anpassung an bleibende Krankheitsfolgen, die Akzeptanz von Einschränkungen und das Entdecken eigener Stärken stellen oft große Herausforderungen für meine Patienten dar, bei denen ich sie unterstütze. Gerade diese Aspekte spielen eine wesentliche Rolle für die notwendige Neu- oder Umgestaltung des Alltags oder der beruflichen Perspektive anhand persönlicher Werte.

Wie läuft die neuropsychologische Therapie ab?

Neuropsychologie BehandlungMeine neuropsychologische Diagnostik dient der Einschätzung der Therapieindikation, Klärung von Therapiezielen und der Prognose. Sie umfasst immer Gespräche über die Krankengeschichte, ihre kognitiven und psychische Beschwerden, den neurologischen Befund und natürlich ihre Ziele und Wünsche für die Therapie. Der Einsatz von Testverfahren zu Behandlungsbeginn erfolgt individuell nach ihrem Krankheitsbild. Liegen aussagekräftige aktuelle Befunde aus Klinikaufenthalten vor, können wir zunächst auf Tests verzichten. Wir nehmen uns in den Probesitzungen Zeit für das Kennenlernen sowie Aufbau eines therapeutischen Arbeitsbündnisses. Manchmal erproben wir die Bewältigung des Weges zur Praxis oder Videosprechstunden und die Möglichkeiten des zusätzlichen computergestützen Trainings von zu Hause.

Aufbauend auf diesen Diagnostik- und Probesitzungen erstelle ich einen Therapieplan. Wenn Sie damit einverstanden sind, melde ich die Behandlung bei der Krankenversicherung an und informiere Haus- und Fachärzte. In der Therapiephase werden mehrere Behandlungsstrategien kombiniert eingesetzt.

  • Restitutive Therapie bedeutet ein gezieltes Training zur Wiederherstellung von Funktionen. Beispielsweise können Reaktionsvermögen oder Aufmerksamkeitsleistungen zuerst in der Praxis und dann ergänzend zu Hause am PC zwischen den Sitzungen geübt werden.
  • Bei der Kompensationstherapie werden Strategien erarbeitet, um Schwierigkeiten im Alltag auszugleichen und Hilfsmittel einzusetzen. Beispiele sind die Nutzung von Kalendern oder Apps als Gedächtnishilfen oder Pausenstrategien bei eingeschränkter geistiger Belastbarkeit.
  • Unter integrativer Therapie verstehe ich zunächst die Behandlung psychischer Beschwerden mit Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie angepasst für Patienten mit Erkrankungen des Gehirns. So können Ängste der Patienten oder ihrer Angehörigen selbständige Aktivitäten trotz wiedererlangter kognitiver Funktionen verhindern. In der Biografie erworbene Einstellungen zum Umgang mit Erschöpfung werden auf ihren Nutzen für eine erfolgreiche Bewältigung der Hirnerkrankung überprüft und gegebenenfalls verändert. Mit meiner Unterstützung können Patienten lernen, die eigenen Stärken und Schwächen richtig einzuschätzen und zu kommunizieren.

Es hat sich bewährt, die Angehörigen als Mitleidende und Mitbewältigende einzubeziehen. Das passiert natürlich nur mit dem Einverständnis des Patienten. Neben Aufklärungs- und Beratungsgesprächen können sie auch zu einer alltagsnahen Therapiegestaltung beitragen. Wenn möglich begleite ich die Rückkehr in die Schule oder den Beruf aber auch die neue Alltagsgestaltung im Fall einer Berentung.

Gruppentherapien mit maximal 5 Patienten bieten die Möglichkeit zum Austausch über Belastungen und Kompensationsstrategien gerade bei äußerlich nicht sichtbaren visuellen oder Aufmerksamkeitsstörungen. Denn die gemeinsame Arbeit an individuellen Therapiezielen im Alltag motiviert.

Die erfolgreiche Bewältigung einer Schädigung des Gehirns ist immer Netzwerkarbeit. Partner sind dabei unter anderem Fachkliniken, die behandelnden Haus- und Fachärzte, Ergo-, Physio- und Sprachtherapeuten, der Integrationsdienst für behinderte Menschen, Anbieter beruflicher Rehabilitationsprojekte und Werkstätten für Behinderte.

Da ich Ihren Weg regulär mit bis zu 60 Sitzungen im Krankheitsfall lange begleiten darf, überprüfen wir das Erreichen der Therapieziele regelmäßig mit Verlaufsdiagnostik. Die Therapie kann dann beendet werden, wenn Sie ohne weitere therapeutische Unterstützung die Herausforderungen Ihres Alltags trotz der Hirnverletzung mit stützenden umsetzbaren Lebenszielen meistern.

Wer bezahlt das?

Ich rechne neuropsychologische Leistungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen im Rahmen meiner Sonderbedarfszulassung ab. Meine Patienten kommen mit ihrer Krankenversicherungskarte nach Voranmeldung zum Termin in meine Praxis. Eine Überweisung oder Zuzahlungen sind nicht notwendig. Weitere Kostenträger sind private Krankenversicherungen, die Beihilfe oder Heilfürsorge, Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungen. Hier erfolgt die Übernahme der Behandlungskosten nach Antrag.

Ausgeschlossen ist neuropsychologische Therapie bei ausschließlich angeborenen Entwicklungsstörungen (z.B. ADHS, Intelligenzminderung) und bei mehr als leichtgradigen fortschreitenden Erkrankungen (z.B. mittel- und hochgradige Alzheimerdemenz). Wenn die Hirnschädigung bei Erwachsenen mehr als 5 Jahre zurückliegt, ist die Behandlung unter bestimmten Bedingungen nach einem Antrag bei der Krankenkasse möglich.

Wartezimmer Was muss ich zum Erstgespräch mitbringen?

Zum Erstgespräch benötigen Sie die Krankenversicherungskarte und - falls vorhanden - Vorbefunde. Zudem ist eine schriftliche Bestätigung über die Art und den Zeitpunkt der Hirnverletzung oder –erkrankung erforderlich. Dazu können der Entlassungsbericht der Akutklinik, einer kürzlich stattgefundenen Rehabilitationsbehandlung oder ein Überweisungsschein vom Facharzt herangezogen werden.
Als Unterstützung für den Weg und das Gespräch sind auch Angehörige herzlich willkommen.